In der FGL können Mitglieder des bpt, assoziiert auch weitere Angehörige des Berufsstandes sowie privatrechtliche Institutionen Mitglied sein. Assoziierte Mitglieder sind Fördermitglieder im Sinne des Vereinsrechts.
Für die allgemeinen Verwaltungsarbeiten der FGL erhebt der bpt eine Kostenumlage. Sie dient der Durchführung der auf die FGL bezogenen Aktivitäten des bpt, der fachlichen Leitung der FGL und ihrer Arbeitskreise. Die Höhe der Kostenumlage wird vom bpt im Einvernehmen mit der fachlichen Leitung vorgeschlagen und von der Fachgruppenversammlung der FGL festgelegt. Sie orientiert sich am finanziellen Aufwand der wahrzunehmenden Aufgaben.
Die Kostenpauschale beträgt pro Jahr:
Für Fortbildungsveranstaltungen der FGL wird den Mitgliedern ein Nachlass gewährt.
Ihre personenbezogenen Daten speichern und verwenden wir, um Ihnen die Mitgliedschaftsunterlagen zuzusenden, für die Abwicklung Ihrer Anfrage sowie für Versand von Ankündigungen und Informationsmaterial über Fortbildungsangebote der bpt Akademie GmbH. In keinem Fall wird der bpt Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder zu anderen als den angegebenen Zwecken nutzen.