06.09.2022
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, die Attraktivität des Berufs der Tiermedizinischen Fachangestellten zu erhalten, aber auch um die aktuell zunehmende Inflation auszugleichen, haben sich bpt und Verband Medizinischer Fachberufe bereits in der zweiten Verhandlungsrunde am 16. August 2022 in Frankfurt am Main auf deutliche Anpassungen im Gehaltstarifvertrag (GTV) geeinigt. Die Erklärungsfrist, in der beide Seiten dem Ergebnis widersprechen konnten, endete heute um 12 Uhr, sodass der Gehaltstarifvertrag sowie die vereinbarte Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag ab 1. Oktober 2022 rechtsverbindlich sind.