15.10.2024
Am 14. Oktober fand eine Sachverständigenanhörung zum (geplanten) Tierschutzgesetz im Bundestag statt. Präsidiumsmitglied PD Dr. Andreas Palzer vertrat den bpt. Auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der bpt als einziger tierärztlicher Verband dabei. Dr. Palzer kritisierte insbesondere die mangelnde Fachlichkeit des Gesetzentwurfs und den absehbaren Bürokratieaufbau (ohne erkennbaren Nutzen). Themen im Eröffnungsstatement Palzers und der anschließenden Fragerunde waren die Möglichkeiten für eine unbürokratische Registrierung von Hunden und Katzen, die Ausgestaltung der Sachkunde für Heimtierhalter, die vorgesehene zusätzliche Bürokratie beim Kupieren von Ferkelschwänzen und die Symptom- und Diagnoseliste für Defektzuchten (Qualzuchten). Mehrere Sachverständige hatten zum letzten Punkt Änderungsbedarf angemahnt. Der bpt plädiert hier für eine tierartbezogene Liste, die nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt wird, um so wissenschaftliche Erkenntnisse besser und v.a. schneller berücksichtigen zu können. Zur Aufzeichnung...